Stand: 25. September 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Vertragsbedingungen gelten für Beratungen der The WebDev, Inhaber Jason Smith, Wakenitzmauer 118, 23552 Lübeck (nachfolgend „wir”), die über das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU” des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert werden.
(2) Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
(3) Inhalt, Umfang, Zeitraum und Honorar der einzelnen Beratung ergeben sich aus unserem Angebot. Weicht das Angebot von diesen Vertragsbedingungen ab, gilt das Angebot.
(4) Für Beratungen nach diesen Vertragsbedingungen gilt unser Rahmen-Dienstleistungsvertrag nicht. Bestehen daneben weitere Verträge mit uns, etwa über Website-Leistungen, bleiben diese unberührt. Sie gelten nicht für die geförderte Beratung.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt zustande, wenn Sie das Angebot unterzeichnen.
(2) Nach den Förderbedingungen gilt bereits die Unterzeichnung eines Beratungsvertrags als Beginn der Beratung. Wir senden Ihnen das unterschriftsreife Angebot deshalb erst, nachdem das Informationsschreiben des BAFA mit der Erlaubnis zum Beratungsbeginn vorliegt.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Unsere Leistung umfasst die im Angebot beschriebene Analyse, die Erarbeitung eines Konzepts, die Handlungsempfehlungen und einen schriftlichen Beratungsbericht, der den Anforderungen des BAFA entspricht.
(2) Die Umsetzung der Empfehlungen ist nicht Teil der Beratung. Ob, wann und mit wem Sie Empfehlungen umsetzen, entscheiden Sie frei. Vereinbarungen über Umsetzungsleistungen werden gesondert geschlossen, haben einen eigenen Preis und stehen in keinem Zusammenhang mit dem Beratungshonorar.
(3) Die Beratung erfolgt allein in Ihrem Interesse. Empfehlen wir Werkzeuge oder Dienstleistungen, vergleichen wir mehrere Lösungen, unabhängig davon, wer sie anbietet.
(4) Die Beratungszeiten werden mit Datum und Stundenzahl dokumentiert und im Beratungsbericht ausgewiesen.
§ 4 Honorar und Zahlung
(1) Das Honorar ergibt sich aus dem Angebot und versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, zahlen Sie für jede Beratung 50 % des Rechnungsbetrags vor dem ersten Beratungstermin und 50 % innerhalb von sieben Tagen, nachdem der Beratungsbericht von beiden Seiten unterschrieben wurde.
(3) Bitte zahlen Sie von Ihrem Geschäftskonto und geben Sie im Verwendungszweck die Rechnungsnummer an. Der Kontoauszug mit der vollständigen Zahlung ist Teil des Verwendungsnachweises.
(4) Sie zahlen das Honorar vollständig selbst. Wir oder mit uns verbundene Dritte übernehmen es weder ganz noch teilweise, finanzieren es nicht vor und verrechnen es nicht mit anderen Leistungen. Auf das Beratungshonorar gewähren wir keine Rabatte oder Nachlässe, auch nicht in Verbindung mit Umsetzungsleistungen.
(5) Das Honorar wird nicht erstattet, wenn Sie eine Beratung vorzeitig beenden oder das BAFA den Zuschuss nicht auszahlt. § 6 Abs. 2 bleibt unberührt.
§ 5 Förderung
(1) Über die Auszahlung des Zuschusses entscheidet das BAFA, nachdem alle Nachweise vorliegen. Ein Rechtsanspruch auf den Zuschuss besteht nicht.
(2) Haben Sie uns gegenüber dem BAFA bevollmächtigt, übernehmen wir in Ihrem Namen die Korrespondenz mit dem BAFA und bereiten den Verwendungsnachweis vor. Für Ihre eigenen Angaben und Erklärungen gegenüber dem BAFA bleiben Sie verantwortlich.
§ 6 Termine und Verhinderung
(1) Kann ein Termin nicht stattfinden, vereinbaren wir einen neuen Termin, der für beide Seiten passt und innerhalb der Vorlagefrist des BAFA liegt.
(2) Können wir eine Beratung wegen längerer Krankheit oder aus anderen Gründen, die bei uns liegen, nicht bis zum Ende der Vorlagefrist abschließen, erstatten wir Ihnen das Honorar für den Teil der Beratung, der nicht erbracht wurde. Grundlage sind die dokumentierten Beratungsstunden. Der Stundensatz ergibt sich aus dem Honorar der Beratung geteilt durch die im Angebot genannten Beratungsstunden.
§ 7 Ihre Mitwirkung
(1) Sie stellen die für die Analyse nötigen Zugänge und Unterlagen rechtzeitig bereit und nehmen die vereinbarten Termine wahr.
(2) Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben und Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, sind Sie verantwortlich.
(3) Den Beratungsbericht erhalten Sie vor der Unterschrift zur Durchsicht. Ihre Rückmeldung geben Sie innerhalb von zwei Tagen.
(4) Die für den Verwendungsnachweis erforderlichen Erklärungen und Formulare unterschreiben Sie selbst.
§ 8 Keine Erfolgsgarantie
Die Beratung beruht auf unserer Erfahrung und einer sorgfältigen Analyse Ihres Unternehmens. Ob die empfohlenen Maßnahmen die gewünschte Wirkung haben, hängt von vielen Faktoren ab, die außerhalb der Beratung liegen, zum Beispiel Marktentwicklung, Wettbewerb und Umsetzung. Einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg können wir deshalb nicht garantieren.
§ 9 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Alle Informationen über Ihr Unternehmen, die wir im Rahmen der Beratung erhalten, behandeln wir vertraulich und nutzen sie nur für diese Beratung. Ausgenommen sind Angaben, die gegenüber dem BAFA und der Leitstelle für den Verwendungsnachweis erforderlich sind.
(2) Für die Analyse arbeiten wir ausschließlich mit zusammengefassten Auswertungen. Personenbezogene Daten Ihrer Kundinnen und Kunden benötigen und verarbeiten wir nicht.
§ 10 Haftung
(1) Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn wir eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Beratung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen, zum Beispiel die Erstellung eines Beratungsberichts, der den Anforderungen des BAFA entspricht. In diesem Fall ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(2) Diese Beschränkung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und nicht bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(3) Die Regelungen dieses Paragrafen gelten auch für Personen, die wir zur Erfüllung unserer Pflichten einsetzen.
§ 11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist Lübeck, soweit gesetzlich zulässig.
§ 12 Schlussbestimmungen
Ist eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
